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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet
Anpassung ab 31. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im gesamten Kanton Thurgau bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien. Gleichzeitig bleibt das absolute Feuerwerksverbot bestehen.
Das Feuerverbot gilt unter anderem auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Erlaubt sind lediglich Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Weitere Informationen finden Sie unter News.